Conditions of Use

1.) Bei Versand:
a): Die Lieferung innerhalb Deutschlands erfolgt per Nachnahme zzgl. EUR 7,50 Porto, Vorkasse oder Lastschrift zzgl. EUR 2,50 Porto, sofern Sie uns eine Bankeinzugsermächtigung erteilt haben, nur in Ausnahmefällen und nach Prüfung auf Rechnung.
b): Die Lieferung außerhalb Deutschlands erfolgt generell nur gegen Vorkasse zzgl. EUR 6,00 Porto und in Ausnahmefällen auf Rechnung
2.) Öffnen der Verpackung verpflichtet zum Kauf und es erlischt das Umtauschrecht. Generell stehen zur Qualitäts- und Kompatibilitätsprüfung Demodisketten vorab zur Verfügung
3.) Garantieleistung
Die erworbenen Dateien, sowie damit verbundenes Begleitmaterial sind generell vom Umtausch ausgeschlossen. Demodisketten dienen zur Vorab-Prüfung. Nur defekte Dateien oder Disketten oder original verpackte, eingeschweißte Waren werden nach Rücksendung, in Verbindung mit der Originalrechnung innerhalb 14 Tagen anerkannt und ersetzt.
4.) Keine Garantie wird übernommen wenn:
a): Datenträger durch Abnutzung oder falsche Handhabung unbrauchbar werden,
b): Dateien durch programmtechnische Fehler des Käufers beschädigt werden,
c): Soft- und Hardware Dritter durch die Benutzung illegaler Kopien, infolge aktivierten
Kopierschutzes beschädigt werden.
d): Für Sequenzen die aufgrund ihrer Dateigröße nicht in den internen Speicher bestimmter Keyboards eingeladen werden können, da der RAM-Speicher zu klein ist, kann selbstverständlich keine Garantie übernommen werden. Lauffähigkeit können durch eine Aufrüstung des RAM-Speichers, sowie durch externe Sequenzer erzielt werden.
Mit dem Öffnen der Verpackung und nach Entgegennahme der Software erkennt der Käufer außerdem die nachfolgenden Vereinbarungen in allen Punkten an.
5.) Die Autoren der Dateien verpflichten sich, bei deren Erstellung möglichst gewissenhaft und professionell vorzugehen, übernehmen aber für deren Richtigkeit keine Garantie.
6.) Der Kunde erhält an den Midi-Files ein einfaches, zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht in dem nachfolgend beschriebenen Umfang. Alle nicht ausdrücklich angeführten Nutzungsrechte verbleiben im Übrigen im Verhältnis zwischen den Vertragspartnern bei Soundsoft. Der Käufer ist berechtigt, die erworbenen Dateien auf einer einzelnen Anlage einzusetzen, die Dateien nach Belieben zu verändern und eine Sicherheitskopie zum Zweck der Datensicherung anzufertigen. Jegliche andere Art der Vervielfältigung und Verbreitung, sowie der Weiterverkauf, auch der veränderten Dateien ist untersagt. Original und Kopie dürfen auf keinen Fall zeitgleich auf mehreren Anlagen betrieben werden. Dritten gegenüber dürfen die Dateien nur insoweit zugänglich gemacht werden, als dies zur Nutzung unbedingt erforderlich ist. Die durch Bearbeitung auf der eigenen Anlage entstandene Datei darf in keiner Form auf Datenträger, Tonträger oder als Notenausdruck weiterveräußert werden. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt.
Der Kunde ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Soundsoft nicht berechtigt, die Midi-files in anderer Weise als technisch beschrieben zu nutzen, zu vervielfältigen und zu verbreiten, die Midi-Files zu vermieten, zu verleihen, gemeinsam mit Dritten zu nutzen oder in sonstiger Weise die Nutzung durch Dritte zu erlauben, Bearbeitungen und Arrangements, die der Kunde hergestellt hat (auch Filmmusik und Multimediawerke, etc.), zu vervielfältigen und zu verbreiten, die in den Daten enthaltenen Urheberrechtsvermerke, andere Rechtsvorbehalte, Seriennummern sowie sonstige der Datenidentifikation dienenden Merkmale zu verändern oder zu entfernen, die Midi-Files an Dritte weiterzugeben, es sei denn, der Kunde stellt die Nutzung der Dateien endgültig ein und behält keine Kopie zurück.
7.) Für alle Musiktitel erwerben wir für unsere Zwecke von der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) Nutzungslizenzen. Somit hat der Käufer die Garantie, dass er die Software rechtmäßig erworben hat, und für seine Zwecke nutzen darf. Dies gibt Ihm jedoch nicht das Recht, diese Titel, ohne einer erforderlichen Meldung bei der GEMA, öffentlich aufzuführen. Es wird in diesem Zusammenhang außerdem darauf hingewiesen, dass der Erwerb, sowie die öffentliche Aufführung von nicht-GEMA-lizensierter Software, z.B. anderer Hersteller, strafbar ist.
8.) Falls eine oder mehrere dieser Vereinbarungen unwirksam sind oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine, inhaltlich am nächsten kommende, zu ersetzen.
9.) Sämtliche Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Merseburg / Saale.


Continue